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Kleine Revolution beim Führerschein

04.01.2021

Der Klasse B Führerschein erfährt dieses Jahr ab April eine kleine Revolution. So sehr man sich gegen den Lauf der Zeit wehren möchte, es führt wohl kein Weg an den sogenannten alternativen Antrieben vorbei. Die dabei favorisierte Antriebsart ist der E-Antrieb.Hatten Sie gewusst, dass BEVOR es Verbrennungsmotoren gab, die E-KFZ schon auf der Straße waren? Ich werde hier jetzt natürlich nicht die Geschichte der Elektroautos erzählen, aber es zeichnet sich ab, dass der Trend in diese Richtung zurück geht.

Der Gesetzgeber hat nun, im Einklang mit der EU, das Fahrerlaubnisrecht angepasst und dem Lauf der Zeit ein wenig Aufwind gegeben. Dies geschieht mit der ab 1.4. neu gültigen Fahrerlaubnisklasse B mit der Schlüsselzahl 197.

B197

Herkömmlicher Führerschein Klasse B:

  • Übungsfahrten, so viele wie nötig, in der Regel 20+ (sehr oft mehr)
  • 12 Sonderfahrten (Landstraße, Autobahn, Nacht)
  • Theoretische und praktische Prüfung auf einem Schaltfahrzeug

Führerschienklasse B197:

  • Übungsfahrten mit Automatik (schnelleres Lernen, da man sich auf das Wesentliche konzentrieren kann)
  • mindestens 10 Schaltstunden + Fahrschulinterne Prüfung der Schaltfähigkeiten
  • 12 Sonderfahrten (können auch mit Schaltung gefahren werden)
  • Theoretische und praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug

Wir Fahrschulen gehen aktuell davon aus, dass der Führerschein durch die automatik Ausbildung, vereinfacht werden könnte. Die 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug können während der Ausbildung, also vor der Prüfung oder auch bei bereits bestehende Führerscheinen mit Automatikeintrag gefahren werden.